Beratung und Information

Haben Sie eine Hebamme gefunden, so können Sie sich mit ihr in Verbindung setzen, wenn Sie Fragen, Sorgen oder gesundheitliche Probleme bezüglich der Schwangerschaft oder der Geburt haben.

Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammengesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien.

Die Hebamme kann Sie dann telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in einer Sprechstunde beraten.

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Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
und vorzeitigen Wehen

Die meisten Frauen fühlen sich in ihrer Schwangerschaft wohl. Sollten dennoch Beschwerden auftreten hilft Ihnen Ihre Hebamme auch bei Ihnen zu Hause, im Rahmen einer Hebammensprechstunde oder in der Praxis. 

Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe.

Schwangerschaftsbeschwerden oder -besonderheiten können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B.

  • Ischiasbeschwerden
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Wassereinlagerungen
  • Ängste und Unwohlsein
  • Sodbrennen
  • Bänderschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Überschreiten des Geburtstermins
  • Beckenendlage (das Kind liegt nicht mit dem Köpfchen nach unten)
  • Niedriger oder zu hoher Blutdruck
  • Vorzeitige Wehen

Bei vorzeitigen Wehen und schwangerschaftsbedingten Erkrankungen (Präeklampsie) betreut Sie Ihre Hebamme gemeinsam mit ihrem Arzt.

Schwangerenvorsorge

Auch Hebammen führen Mutterschaftsvorsorgen durch. 

Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen durch Hebammen und Ärzte/Ärztinnen. So will es der Gesetzgeber (§ 24 d Satz 1SGB V).

Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte können Schwangerenvorsorgeuntersuchungen durchführen. Sie haben das Recht zu wählen, ob Sie die Schwangerenvorsorge im Wechsel von Hebamme und Arzt/ Ärztin oder alleinig bei einer der Berufsgruppen durchführen lassen möchten. Jede Berufsgruppe ist für ihre Leistungen selbst verantwortlich. Sie haftet also nicht für die Vorsorgeuntersuchung der anderen Berufsgruppe.

Der Mutterpass gehört Ihnen. Er kann entweder vom Arzt/von der Ärztin oder von der Hebamme ausgestellt werden. Jede Berufsgruppe trägt die Vorsorgeuntersuchung, die sie durchführt, dort ein.

Inhalt und Abstände der Schwangerenvorsorgeuntersuchungen werden durch die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien bestimmt, an denen sich Hebammen orientieren. 

Bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie bei der Hebamme zusätzlich Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 

Hebammen bieten alle in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlenen Untersuchungen und Beratungen an (Ausnahme: Ultraschalluntersuchungen )

Die Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert:

z.B. Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes, Beratungen, Gewichts- und Blutdruckmessungen, Erkennen von möglichen Erschwernissen, Risiken und Erkrankungen, die Ihr Wohlbefinden, Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes beeinträchtigen oder gefährden könnten.

Die Hebamme rechnet die Schwangerenvorsorge direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sind Sie privat versichert, rechnet die Hebamme die Schwangerenvorsorge direkt mit Ihnen ab. Es ist notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang Hebammenleistungen übernommen werden. Die Hebamme kann auch dann Schwangerenvorsorge mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn im Quartal schon eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat. 

Wurde bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft festgestellt, oder sind Sie wegen einer Erkrankung regelmäßig in ärztlicher Behandlung, haben Sie trotzdem weiter das Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen und Hilfeleistungen durch die Hebamme.

Zur Schwangerenvorsorge gehört auch Beratung, zum Beispiel zu gesundheitsfördernder Lebensführung, Ernährung, Sport und Bewegung, Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden, Möglichkeiten der Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft, Mutterschutzregelungen,  Fragestellungen im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik, möglichen weiterführenden (auch finanziellen) Hilfen.

 

BESONDERHEIT ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen drei Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge vor. Wenn Sie diese empfohlenen Untersuchungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie hierfür Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt aufsuchen.

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Hebammensprechstunde

Die Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit im Leben einer Frau – eine Zeit voller Fragen und Veränderungen. Hebammen sind für diese Zeit Ansprechpartner. Eine Hebammensprechstunde besteht aus Gesprächen und Informationen rund um die Themen: Schwangerschaft, Geburt, Geburtsort, Wochenbett, verschiedene Kurse sowie Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden.

Ziel der Gespräche ist es die Frau und/oder  das Paar in der Schwangerschaft kennen zu lernen, um alle Wünsche, Sorgen und Vorstellungen zu besprechen. 

Vorrangiges Ziel ist es die Schwangere und/oder  das Paar auf eine physiologische, selbstbestimmte Geburt vorzubereiten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass dieser „Wissensvorsprung“ bei der Geburtsbegleitung eine ganz bedeutende Rolle spielt. In einer Klinik-Sprechstunde hilft die Dokumentation der Gespräche sehr, die jeweiligen individuellen Vorstellungen besser zu berücksichtigen.  

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